Fußball-WM 2026 im Verein: Wann wird das Public Viewing steuerlich zum „Eigentor“?
Viele Vereine planen zur Fußball-WM 2026 gemeinsame Abende im Vereinsheim: Leinwand, Getränkeverkauf, Bratwurst, vielleicht Eintritt oder Spendenbox. Das stärkt die Gemeinschaft – kann steuerlich aber schnell in einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb rutschen, wenn der Rahmen größer wird oder regelmäßig Einnahmen erzielt werden.
Quelle: ETL
Was treibt Vereine aktuell um?
Ganz praktisch: **Dürfen wir das? Müssen wir dafür Steuern zahlen?** Und: Welche Abgaben/Lizenzen (z. B. GEMA) oder organisatorischen Punkte sind zu beachten, damit es keine unangenehmen Überraschungen gibt.
Quellen: ETL, Renty Event
Typische Einnahmen – und warum die Einordnung wichtig ist
Bei gemeinnützigen Vereinen unterscheidet das Steuerrecht grob verschiedene Bereiche, zum Beispiel:
- ideeller Bereich
- Vermögensverwaltung
- Zweckbetrieb
- wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb
Getränke- und Essensverkauf rund um ein Event landet häufig **nicht** im „harmlosen“ ideellen Bereich, sondern kann steuerlich relevant werden – je nach Ausgestaltung.
Quelle: Deutsches Ehrenamt
Kurz-Check für Vorstände: WM-Abend im Vereinsheim
- Gibt es Eintritt oder wird „nur“ verkauft (Getränke/Grill)?
- Wie groß ist die Veranstaltung (öffentlich beworben? viele externe Gäste?)
- Wie häufig finden solche Events statt (Einzelfall oder Serie)?
- Wer macht die Kasse und wie werden Einnahmen/Ausgaben dokumentiert?
- Umsatzsteuer mitdenken: Spätestens wenn es „größer“ wird, sollte die Umsatzsteuerprüfung mit auf den Zettel.
Quellen: ETL, Deutsches Ehrenamt
Der Vereinsonkel rät:
Plant ihr ein Public-Viewing zur WM 2026, lohnt sich vorab eine kurze steuerliche Einordnung:
- Welche Einnahmen fallen an?
- Wie wird dokumentiert?
- Welche Gestaltung ist „vereinsfreundlich“, ohne die Gemeinnützigkeit unnötig zu riskieren?
So bleibt der Abend sportlich – auch fürs Finanzamt.

